Ganz gleich, ob Sie eine Existenzgründung im Voll- oder Nebenerwerb oder eine Geschäftsübernahme planen – wir beraten Sie unentgeltlich und neutral bei der Auswahl der geeigneten Fördermittel und unterstützen Sie bei der Anfertigung eines Finanzierungsplans, bei der Antragsstellung und bereiten Sie auf Bankgespräche vor. Um Ihnen den Start zu erleichtern, sind wir u. a. Kooperationspartner der Landesförderinstitute und der Landesministerien.
Gründungszuschuss
Die Bundesagentur für Arbeit kann gründungsinteressierte Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I beziehen, mit dem Gründungszuschuss fördern. Bei der Bewilligung des Gründungszuschusses handelt es sich um eine Ermessensleistung, es gibt keinen Rechtsanspruch. Die Vermittlung in Arbeit hat Vorrang. Der Gründungszuschuss kann bis zu 15 Monate lang gewährt werden und besteht aus zwei Phasen:
In der Grundförderung erhalten Sie sechs Monate lang die Höhe des bisherigen Arbeitslosengeld-I-Anspruchs zuzüglich einer monatlichen Pauschale von 300 Euro zur Deckung der Sozialversicherungsausgaben (auch wenn diese ggf. höher oder niedriger ausfallen). Um die nachfolgende Aufbauförderung zu erhalten, ist ein weiterer Antrag zu stellen. Für nochmals neun Monate können Sie die Pauschale in Höhe von 300 Euro beantragen. Die Gewährung ist ebenfalls eine Ermessensleistung.
Einstiegsgeld
Das Jobcenter kann gründungsinteressierte Arbeitslose, die Arbeitslosengeld II beziehen, mit dem Einstiegsgeld fördern. Ziel ist, mit der selbständigen Tätigkeit die Hilfebedürftigkeit zu beenden. Die Gewährung des Einstiegsgeldes ist eine sogenannte Kann-Regelung. Das heißt, es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistung. Die Höhe der Förderung orientiert sich u.a. an der Größe der Bedarfsgemeinschaft und ist daher ganz individuell über Ihr Jobcenter zu erfragen. Solange Sie auch nach der Gründung im Arbeitslosengeld-II-Bezug sind (aufstockend), sind Sie darüber sozialversichert und müssen keine eigenen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge leisten.
Fachkundige Stellungnahme
Gründerinnen und Gründer, die den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld beantragen möchten, benötigen dafür eine positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens.
Fachkundige Stellen sind u. a.:
- Gründungszentren
- Industrie- und Handelskammern
- Fachverbände
- Handwerkskammern
- berufsständische Kammern
Sie stellen einen Antrag bei der Arbeitsagentur/dem Jobcenter für die Gründungsförderung und erarbeiten Ihren Businessplan. Anschließend geben Sie die für die Stellungnahme relevanten Unterlagen bei der fachkundigen Stelle ab. Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen prüft diese die Tragfähigkeit des Geschäftskonzeptes – also sowohl die Realisierbarkeit als auch die Frage, ob es sich nach dem Ablauf der Förderung allein tragen können wird. Sofern Sie eine positive Stellungnahme erhalten haben, reichen Sie den Antrag auf Förderung, die Stellungnahme und alle weiteren notwendigen Unterlagen bei Ihrer Agentur für Arbeit/dem Jobcenter ein. Diese Institutionen entscheiden dann, ob Sie die Förderung bekommen können.