Die Deutsche Bucht ist eines der weltweit verkehrsreichen Seegebiete, der Nord-Ostsee-Kanal die meistbefahrenste künstliche Wasserstraße der Erde, die Elbe bildet die Verbindung zum drittgrößten Hafen des Kontinents. Genau dort, wo diese Schifffahrtsrouten zusammentreffen, liegt der ChemCoast Park Brunsbüttel, mit rund 2.000 ha das größte Industriegebiet Schleswig-Holsteins. Landseitig erreichen Sie den ChemCoast Park Brunsbüttel über die nahegelegene Autobahn A23 oder die schwerlastfähige Gleisanbindung. Zum ChemCoast Park Brunsbüttel gehören auch Unternehmen der Partnerstandorte Glückstadt, Lägerdorf, Friedrichskoog und Hemmingstedt.
Der ChemCoast Park Brunsbüttel bietet Ihnen eine hervorragend ausgebaute Infrastruktur. Voll erschlossene, als Industriegebiet ausgewiesene Flächen stehen Ihnen auch für größere Vorhaben zur Verfügung. Zudem bieten Ihnen Partnerfirmen eine Vielzahl von Dienstleistungen: Vom Brand- und Werkschutz über das Facility Management und von der Logistik bis zur Analytik. Dadurch lassen sich Ihre Investitions- und Betriebskosten erheblich verringern.
Factsheet - Die Brunsbütteler Häfen
Standortvorstellung ChemCoastPark Brunsbüttel - Flächen für die Industrie
Elbehafen
Nautische Bedingungen
- Schiffslänge bis 350,00 m
- Schiffsbreite bis 55,00 m
- Zulässige Tiefgänge:
- Tankerbereich 13,80 m
- Trockengutbereich 14,40 m
- Binnenschiffhafen 4,70 m (NN)
Infrastruktur
- Hallenfläche 27.900 m²
- Freilagerfläche 483.900 m²
- 9 km Gleisnetz/Bahnhof
- 2 LKW Waagen (bis 60 t)
Kaianlage
- Kaianlage 1.095 m
- Kaihöhe (KN) 7,60
- Mittlerer Tidenhub 2,90 m
Umschlaggerät
- 4 Krane bis 120 t Tragkraft
- 2 Ölübernahmegeräte (DN 500; 5.000 m³/h pro Gerät)
- 1 Flüssiggasübernahmegerät (DN 200; 500 m³/h)
- MultiDocker bis 20 t Tragkraft
- Reachstacker bis 45 t
Landeshafen Ostermoor (Nord-Ostsee-Kanal)
- 6 Liegeplätze
- 5 Umschlagbrücken
- Schiffsbreite bis 32,50 m
- Tiefgang z.Zt. 9,50 m
Ölhafen (Nord-Ostsee-Kanal)
- 5 Liegeplätze
- 5 Umschlagbrücken
- Leistung bis 1.000 m³/h
- Schiffslänge bis 235,00 m
- Schiffsbreite bis 27,00 m
- Zulässige Tiefgänge: Brücke V bis 6,00 m / Brücke VI-VIII z.Zt. 9,00 m