Fördergelder für gute Ideen
Mit der neuen Richtlinie BIF (Förderungen von betrieblichen Innovationen) hat das Land einen neuen Förderrahmen geschaffen, der die bisherigen FuE-Richtlinien ablöst. Die förderfähigen Projektkosten sollen einen Betrag von 60.000 € nicht unter- und 200.000 € nicht überschreiten. Die Förderquoten beginnen bei 25% für große Unternehmen bei Kooperationsvorhaben und enden bei maximal 80% für KMU bei industriellen Forschungsvorhaben des Moduls 3. Die Förderungen von Kosten, die nicht Personalkosten sind, wird durch einen pauschalen Ansatz deutlich vereinfacht. Als betriebliche Innovationen können zum Beispiel Prozess- und Organisationsinnovationen (Modul 1), Entwicklungsvorhaben (Modul 2) oder Komplexe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Modul 3) gefördert werden. Durch einen pauschalen Ansatz wird hierbei die Förderung von Kosten deutlich vereinfacht, die nicht Personalkosten sind. Die Förderquote hängt ab von der Größe des Unternehmens und der Art des Innovationsprojektes.
Einzelbetriebliche Förderung jetzt auf zwei Wegen
Veränderte Voraussetzungen gibt es indes auch bei der einzelbetrieblichen Investitionsförderung: Weiterhin ist ein Investitionsvolumen von mindestens 250.000 Euro sowie die Schaffung von sog. Dauer-Arbeitsplätzen (DAP) erforderlich. Neu hinzugekommen ist hier die Möglichkeit, dass das europäische EFRE-Programm unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 45.000 Euro je neu geschaffenen DAP zur Verfügung stellt.
Energieeffiziente Gebäude
In diesem Zusammenhang ist auch auf die Bundesförderung für die Sanierung von Nichtwohngebäuden hinzuweisen: Für die energetische Sanierung von Sanierung von gewerblichen Gebäuden (Nichtwohngebäude) besteht generell die Möglichkeit, einen Zuschuss zu beantragen. Gefördert werden können dabei auch Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz wie zum Beispiel der Austausch der Fenster oder die Dämmung der Außenwände oder des Daches.
Nachhaltiges Flächenmanagement
Im Interesse eines nachhaltigen Flächenmanagements soll hier noch hingewiesen werden auf einen neuen Förderaufruf, der sich ausdrücklich an Kommunen und kommunale Trägerschaften richtet. Die Fördermittel des Landes stehen für Projekte zur Verfügung, die einer nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung gewidmet sind. Weitere Details des Aufrufs finden Sie hier.
Die egw:wirtschaftsförderung ist in allen Förderfragen der richtige Ansprechpartner und kann einen ersten Überblick, aber auch eine detaillierte Beratung bieten. Ein Termin bei unseren Wirtschaftsförderern lohnt sich generell und bei jedem Investitionsvorhaben.