Einzelbetriebliche Förderung neu ausgerichtet: Erhalt von Arbeitsplätzen im Fokus
Einzelbetriebliche Förderung neu ausgerichtet: Erhalt von Arbeitsplätzen im Fokus
Die einzelbetriebliche Förderung des Landes Schleswig-Holstein geht neue Wege: Im Mittelpunkt der Eigenleistungen steht nun der Erhalt bestehender Arbeitsplätze – ein bedeutender Perspektivwechsel, der Unternehmen neue Möglichkeiten eröffnet. Bisher lag der Schwerpunkt vor allem auf der Schaffung zusätzlicher Stellen.
Nach wie vor förderfähig sind Investitionen mit innovativem Charakter – unabhängig davon, ob es sich um technische oder nicht-technische Neuerungen handelt. Entscheidend ist, dass die Maßnahme für Ihr Unternehmen neu ist oder erstmals in Schleswig-Holstein umgesetzt wird.
Was bleibt unverändert:
• Mindestinvestitionssumme: 250.000 Euro
• Die geplante Investition muss die ordentlichen Abschreibungen der letzten drei Jahre um mindestens 50 % übersteigen
Neu im Programm:
Zusätzliche Bonusmodule für Investitionen in
• Umweltschutz
• Energieeffizienz
• Nutzung erneuerbarer Energien
Konditionen für Bonusmodule:
• Mindestinvestition: 40.000 Euro
• Förderquote: bis zu 40% für kleine und bis zu 30% für mittlere Unternehmen
Auch das Beherbergungsgewerbe bleibt weiterhin förderfähig – hier gelten die bisherigen Bedingungen.
Sie planen ein Projekt oder haben Fragen zur Förderung?
Unsere Ansprechpartner Christian Holst und Jörg Peter Neumann stehen Ihnen gern beratend zur Seite.