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Einzelbetriebliche Förderung neu ausgerichtet: Erhalt von Arbeitsplätzen im Fokus

Einzelbetriebliche Förderung neu ausgerichtet: Erhalt von Arbeitsplätzen im Fokus

Die einzelbetriebliche Förderung des Landes Schleswig-Holstein geht neue Wege: Im Mittelpunkt der Eigenleistungen steht nun der Erhalt bestehender Arbeitsplätze – ein bedeutender Perspektivwechsel, der Unternehmen neue Möglichkeiten eröffnet. Bisher lag der Schwerpunkt vor allem auf der Schaffung zusätzlicher Stellen.

Nach wie vor förderfähig sind Investitionen mit innovativem Charakter – unabhängig davon, ob es sich um technische oder nicht-technische Neuerungen handelt. Entscheidend ist, dass die Maßnahme für Ihr Unternehmen neu ist oder erstmals in Schleswig-Holstein umgesetzt wird.

Was bleibt unverändert:
• Mindestinvestitionssumme: 250.000 Euro
• Die geplante Investition muss die ordentlichen Abschreibungen der letzten drei Jahre um mindestens 50 % übersteigen

Neu im Programm:
Zusätzliche Bonusmodule für Investitionen in
• Umweltschutz
• Energieeffizienz
• Nutzung erneuerbarer Energien

Konditionen für Bonusmodule:
• Mindestinvestition: 40.000 Euro
• Förderquote: bis zu 40% für kleine und bis zu 30% für mittlere Unternehmen

Auch das Beherbergungsgewerbe bleibt weiterhin förderfähig – hier gelten die bisherigen Bedingungen.

Sie planen ein Projekt oder haben Fragen zur Förderung?
Unsere Ansprechpartner Christian Holst und Jörg Peter Neumann stehen Ihnen gern beratend zur Seite.